Für eine gelingende Integration in das gesellschaftliche Leben und insbesondere in den Arbeitsmarkt ist Sprache der entscheidende Faktor. Gute Sprachkenntnisse ermöglichen den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern, die fachgerechte Ausführung von Arbeiten, die Wahrnehmung eigener Interessen gegenüber Vorgesetzten und vieles mehr. Für die meisten Tätigkeiten in arbeitsweltlichen Kontexten sind gute sprachliche Kompetenzen also zwingend erforderlich. Um Zugewanderten die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen, die ihrem Qualifikationsniveau und ihren Möglichkeiten entspricht, fördert die Bundesrepublik Deutschland Sprachkurse – zunächst als Integrationskurs nach § 43 AufenthG mit überwiegend alltagskommunikativen und sehr viel weniger mit arbeitsweltlichen Lernzielen und dann weiterführend als Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG zur Aufnahme einer Tätigkeit bzw. zur Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf. Das Basisangebot der Integrationskurse des Bundesministeriumsdes Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die darauf aufbauenden Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bilden zusammen das Gesamtprogramm Sprache (GPS). Beide Sprachförderangebote werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) administriert und in regelmäßigem Austausch zwischen BMI, BMAS und BAMF kontinuierlich weiterentwickelt.    

Anerkennte Prüfungen werden im Auftrag und in Kooperation mit der Prüfungsorganisation telc durchgeführt.

Der Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf dienen die berufssprachlichen Kurse des IIK e.V., in denen auch das IIK-Sprachlernportal MIG-KOMM zum Einsatz kommt.