Ziel des Integrationskurses ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit.

Weiterhin soll in einer Auseinandersetzung mit der Kultur, der Geschichte, mit den politischen Werten der Verfassung, mit der Rechtsordnung und den politischen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates der positive Umgang mit der neuen Lebenswelt gefördert werden.

Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse des Rechts- und Gesellschaftssystems sind ein unabdingbares Instrument, dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe und Chancengleichheit näher zu kommen. Gute Sprachkenntnisse steigern die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt und sind die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungskarriere. Der Integrationskurs strebt daher ausreichende Sprachkenntnisse an, wie sie mit dem Niveau B1 – der ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung – auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beschrieben sind. Die lebensweltbezogene Sprachvermittlung im Integrationskurs bildet damit eine gute Basis für die weiteren Schritte zur beruflichen Integration.

In der Zusatzqualifizierung Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung sollen die grundlegenden Lehrkompetenzen von Integrationskursleitenden entwickelt und ausgebaut werden. Die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung richtet sich an Personen, die kein erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Fächern Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache vorweisen und die eine Zulassung für die Lehrtätigkeit in den Integrationskursen des Bundes gemäß § 15 Abs. 2 IntV anstreben. Deutschkenntnisse auf mindestens Sprachniveau C1 nach GER sind eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Zusatzqualifizierung.


Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen (§15 IntV)